- Spannenklausel
- Art der ⇡ Differenzierungsklausel. Sie sichert den tarifgebundenen Arbeitnehmern (⇡ Tarifgebundenheit) eine bestimmte Vergünstigung derart, dass es dem Arbeitgeber zwar nicht verboten ist, auch den nicht tarifgebundenen einen Vorteil der gleichen Art zu gewähren; er muss nur diese Vergünstigung den Tarifgebundenen zusätzlich gewähren. Sp. sind nach der Rechtssprechung unzulässig.
Lexikon der Economics. 2013.