Spannenklausel

Spannenklausel
Art der  Differenzierungsklausel. Sie sichert den tarifgebundenen Arbeitnehmern ( Tarifgebundenheit) eine bestimmte Vergünstigung derart, dass es dem Arbeitgeber zwar nicht verboten ist, auch den nicht tarifgebundenen einen Vorteil der gleichen Art zu gewähren; er muss nur diese Vergünstigung den Tarifgebundenen zusätzlich gewähren. Sp. sind nach der Rechtssprechung unzulässig.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Differenzierungsklausel — Klausel in Tarifverträgen, die bezweckt, den nicht organisierten Arbeitnehmern einen Anreiz zum Beitritt zur Gewerkschaft zu geben. D. wollen die tarifgebundenen Arbeitgeber verpflichten, den tarifgebundenen Arbeitnehmern höhere Leistungen zu… …   Lexikon der Economics

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